Fahrradcodierung
Ein Schritt zu mehr Diebstahlsicherheit ist die Codierung des eigenen Fahrrads. Der ADFC bietet diesen Service an.
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Wenn du dein Fahrrad codieren lassen mächtest, musst du einen Termin per Mail vereinabaren. Schreibe uns deinen Wunschtermin an stadt [at] adfc-hannover.de
Wir codieren immer jeden zweiten Dienstag des Monats von 16- 18 Uhr und jeden vierten Dienstag des Monats von 18-20 Uhr!
Nächsten Termine:
Unser Codierteam ist bis März 2025 in ihrer wohlverdienten Winterpause! Ab März geht es wieder los, die Termine werden hier rechtzeitig auf der Website veröffentlicht.
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Was gilt es bei der Codierung zu beachten?
- Ein Termin muss vorher per Mail vereinbart werden. Gebt bei einer Anmeldung neben Name und E-Mail-Adresse auch eine Handynummer an
- Die Codierung kostet 5€ für ADFC-Mitglieder und 10 € für nicht-Mitglieder (pro Fahrrad)
- Das Geld muss unbedingt bar und passend (!) mitgebracht werden
- Es sollte wenn möglich ein Nachweis über den Besitz/Kauf des Fahrrads mitgebracht werden.
- Die Codierung findet in der Hausmannstr. 9-10 (Umweltzentrum) im Keller statt
- Falls du ein Carbonrad codieren lassen möchtest, musst du das bei der Anmeldung angeben, da wir dafür ein anderes Codiergerät brauchen.
Eine Codierung am Fahrrad ist sinnvoll. Denn die Codierung enthält verschlüsselte Angaben über die Adresse und die Initialen der Eigentümer*innen. Der Wiederverkaufswert gestohlener Räder reduziert sich, gleichzeitig steigt das Risiko, überführt zu werden. Außerdem können die Eigentümer*innen bei Fund des Fahrrads sofort informiert werden.
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Was muss zur Codierung mitgebracht werden?
- das Fahrrad
- Ihr gültiger Personalausweis/Reisepass
- der Eigentumsnachweis (Kaufbeleg/Rechnung)
- bei Pedelecs (e-Bike) unbedingt auch der Schlüssel, um den Akku entnehmen zu können
- Wir nutzen Nadel- und Fräsencodierung. Carbonrahmen können mit diesen Methoden nicht codiert werden. Für Carbonrahmen bieten wir allerdings Codierung mit stark haftendem Sticker an, hier wird der Code nicht in den Rahmen genadelt/gefräst.
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Information zur Codierung von Leasing-Fahrrädern
Uns erreicht oft die Frage, ob Leasing-Fahrräder codiert werden können. Diese Frage kann nicht einfach mit "ja" oder "nein" beantwortet werden. Generell gilt, dass man Eigentümer*in des Fahrrads sein muss, um dieses codieren zu lassen, unter anderem auch, weil der Codierungs-Code auf den*die Eigentümer*in und den Wohnort personalisiert ist.
Wenn Sie z.B. ein Fahrrad über Jobrad leasen und das Rad nach Beendigung des Leasing-Zeitraum in Ihren Besitz übergeht, können Sie von der Leasingfirma eine Vollmacht beantragen, um das Rad codieren zu lassen. Diese Vollmacht muss zur Codierung mitgebracht werden. Ohne vorliegende Vollmacht werden Leasingräder von uns nicht codiert.
Bei Leihrädern wie Swapfiets ist ein Codieren ausnahmslos nicht möglich, da bei diesen Rädern nicht vorgesehen ist, dass sie in den Besitz des Fahrers bzw. der Fahrerin übergehen.