Fahrradcodierung
Ein Schritt zu mehr Diebstahlsicherheit ist die Codierung des eigenen Fahrrads. Der ADFC bietet diesen Service an.
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Wenn Sie Ihr Fahrrad codieren lassen wollen, müssen Sie einen Termin per Mail vereinabaren. Schreiben Sie uns ihren Wunschtermin an stadt [at] adfc-hannover.de
Termine für 2023, immer von 16 - 18 Uhr:
Dienstag, 13.06. - aufgrund der hohen Nachfrage codieren wir an diesem Termin eine Stunde länger, bis 19 Uhr! Es können also noch Termine ab 18 Uhr vereinbart werden.
Dienstag, 11.07.
Dienstag, 08.08.
Dienstag, 12.09.
Dienstag, 10.10.
Dienstag, 14.11.
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Was gilt es bei der Codierung zu beachten?
- Ein Termin muss vorher per Mail vereinbart werden. Gebt bei einer Anmeldung neben Name und E-Mail-Adresse auch eine Handynummer an
- Beim Codieren muss eine FFP2-Maske getragen werden und der Raum ist nur einzeln zu betreten
- Die Codierung kostet 5 € für ADFC-Mitglieder und 10 Euro für nicht-Mitglieder (pro Fahrrad)
- Das Geld muss bar und passend mitgebracht werden
- Die Codierung findet in der Hausmannstr. 9-10 (Umweltzentrum) im Keller statt
Eine Codierung am Fahrrad ist sinnvoll. Denn die Codierung enthält verschlüsselte Angaben über die Adresse und die Initialen der Eigentümer*innen. Der Wiederverkaufswert gestohlener Räder reduziert sich, gleichzeitig steigt das Risiko, überführt zu werden. Außerdem können die Eigentümer*innen bei Fund des Fahrrads sofort informiert werden.
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Was muss zur Codierung mitgebracht werden?
- das Fahrrad
- Ihr gültiger Personalausweis/Reisepass
- der Eigentumsnachweis (Kaufbeleg/Rechnung)
- bei Pedelecs (e-Bike) unbedingt auch der Schlüssel, um den Akku entnehmen zu können
- Wir nutzen Nadel- und Fräsencodierung. Carbonrahmen können mit diesen Methoden nicht codiert werden. Für Carbonrahmen bieten wir allerdings Codierung mit stark haftendem Sticker an, hier wird der Code nicht in den Rahmen genadelt/gefräst.
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Information zur Codierung von Leasing-Fahrrädern
Uns erreicht oft die Frage, ob Leasing-Fahrräder codiert werden können. Diese Frage kann nicht einfach mit "ja" oder "nein" beantwortet werden. Generell gilt, dass man Eigentümer*in des Fahrrads sein muss, um dieses codieren zu lassen, unter anderem auch, weil der Codierungs-Code auf den*die Eigentümer*in und den Wohnort personalisiert ist.
Wenn Sie z.B. ein Fahrrad über Jobrad leasen und das Rad nach Beendigung des Leasing-Zeitraum in Ihren Besitz übergeht, können Sie von der Leasingfirma eine Vollmacht beantragen, um das Rad codieren zu lassen. Diese Vollmacht muss zur Codierung mitgebracht werden. Ohne vorliegende Vollmacht werden Leasingräder von uns nicht codiert.
Bei Leihrädern wie Swapfiets ist ein Codieren ausnahmslos nicht möglich, da bei diesen Rädern nicht vorgesehen ist, dass sie in den Besitz des Fahrers bzw. der Fahrerin übergehen.