Schon 2015 haben wir diese alte Forderung aufgegriffen – und in Arbeitsgruppen und Workshops Standards und Routen entwickelt. Die Idee: Zwölf Routen führen aus den Stadtbezirken in die City und münden auf den City-Radring, sodass man von allen Stellen der Stadt schnell eine Veloroute erreichen kann und auf dieser sicher, schnell und komfortabel in die City kommt. Dabei sollen die Velorouten alle Menschen zum Radfahren einladen – und müssen dafür auf gesamter Länge so ausgebaut werden, dass sich zehnjährige Kinder, unsichere und schnelle Radfahrerinnen und Radfahrer, neue Radelnde oder ältere Menschen auf ihnen sicher fühlen. Diese Idee haben wir 2018 Verwaltung und Rat vorgestellt und so viel Zustimmung bekommen, dass die Ratsfraktionen aktiv geworden sind: Sie haben die Verwaltung zum Haushalt 2019/2020 beauftragt, ein Konzept für Velorouten zu erarbeiten und die Veloroute 03 als Pilotroute auszubauen. Im Jahr 2020 hat der Oberbürgermeister persönlich dieses Veloroutenkonzept präsentiert.
Die Beschlüsse der Landeshauptstadt Hannover finden sich hier: Umsetzung der Velorouten und Pilotroute Veloroute 03
Die LHH bietet auf ihrer Website ebenfalls viele Informationen zu den Velorouten an. Diese finden sich hier.
Die folgende Standards wurden vom Rat der Landeshauptstadt Hannover beschlossen und sollen für die Velorouten gelten:
Die Routen werden so bemessen, dass sie den angestrebten Radverkehrsanteil von mehr als 25% aufnehmen können. Sie sind für unterschiedliche Radverkehre geeignet. 10-jährige Kinder können dort unterwegs sein ebenso wie schnelle RadfahrerInnen mit 20 – 30km/h.
Um sowohl eine objektive als auch eine subjektive Sicherheit zu schaffen, laufen die Radrouten bei einer allgemeinen Verkehrsgeschwindigkeit von 50 km/h und an allen Kreuzungen als eigene Spuren und sind baulich vom Autoverkehr getrennt. Die Radrouten werden deutlich vom Fußweg getrennt. Bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h ist eine bauliche Trennung nicht nötig. Nach Möglichkeit werden die Radrouten als Fahrradstraßen ausgewiesen.
Die Routen haben durchgängig eine ausreichende Breite, die auch die neuen Radverkehre berücksichtigt (Lastenräder, Anhänger). Überholen muss entspannt möglich sein, damit den unterschiedlichen Geschwindigkeiten der Radverkehre Rechnung getragen wird. Die Mindestbreite beträgt grundsätzlich 2,50 m pro Richtung.
Die Routen haben durchgängig eine hohe Oberflächenqualität gemäß der jeweiligen technischen Möglichkeiten. Dafür wird ein glatter Belag bevorzugt, der sich durch einen geringen Rollwiderstand auszeichnet.
Kreuzungen sind baulich so zu gestalten, dass der Radverkehr sicher unterwegs ist. Sehr gute Sichtbarkeit des Radverkehrs und eine Entschleunigung des abbiegenden Autoverkehrs bzw. getrennte Ampelschaltungen sind dafür entscheidend. Entlang untergeordneter Straßen sind die Velorouten ohne Niveauwechsel oder Bordsteinkante eben zu führen.
Radfahrer*innen sollen Kreuzungen in alle Richtungen innerhalb einer Ampelphase queren können. Der Verkehr auf den Velorouten hat grundsätzlich Vorrang. Bedarfsanforderungen sind für den Radverkehr grundsätzlich zu vermeiden. Grüne Welle ist grundsätzlich für Tempo 20 einzurichten
Die Routen sind ausreichend beleuchtet (objektive und subjektive Sicherheit).
Die Routen werden in erster Priorität gereinigt und von Schnee geräumt.
Die Routen sind auf der ganzen Länge einheitlich gestaltet und eindeutig als solche erkennbar. Die Markierung der Velorouten unterscheidet sich von der Freizeitrouten-Markierung und muss zu jeder Tages- und Jahreszeit gut sichtbar und leicht erkennbar sein.
Im Februar fand eine digitale Bürger*innenbeteiligung zur Veloroute 02 statt. Weitere Infos hier. Und die Präsentation des ADFC dazu gibt es hier.
Im Februar fand eine digitale Bürger*innenbeteiligung zur Veloroute 02 statt. Weitere Infos finden sich hier. Und die Präsentation des ADFC gibt es hier.
April 2022: Die Drucksache zur Veloroute 06 ist jetzt in den politische Gremien. Der ADFC hat eine aktuelle Stellungnahme zur Drucksache erstellt.
Der ADFC hat sich umfassend mit der Veloroute 06 auseinander gesetzt. Hier findet sich die detaillierte Betrachtung mit Anmerkungen zur Route.
Der ADFC hat sich die Velorouten im Detail angesehen und Problemstellen herausgearbeitet. Die Karte findet sich hier in Kürze.
Am 25.01.2022 findet um 17 Uhr eine Anhörung des Bezirksrats Döhren-Wülfel zur Veloroute 08 un der Situation an der Wiehbergstraße statt. Die Präsentation des ADFC gibt es hier.
Am 20.07.2021 fand eine digitale Informations- und Dialogveranstaltung. Hier gibt es mehr Infos dazu. Und hier unsere Präsentation für die Bürger*innenbeteiligung.
Zur Diskussion im Mai 2021 im Bezirksrat Döhren-Wülfel gibt es hier eine Stellungnahme des ADFC.
Hier findet sich die Stellungnahme des ADFC zur Veloroute 08.
April 2022: Die Drucksache zur Veloroute 09 ist jetzt in den politischen Gremien. Der ADFC hat eine aktuelle Stellungnahme zur Drucksache erstellt.
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.
Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?
Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.
Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.