Der ADFC Stadt Hannover ist eine Gliederung des ADFC Region Hannover e.V. und vertritt die Interessen von FahrradfahrerInnen in der Landeshauptstadt Hannover. Er zählt nahezu 3.000 Mitglieder. Einmal im Jahr kommen alle Mitglieder zur Mitgliederversammlung zusammen. Hier wird der Vorstand gewählt, der die Arbeit der Gliederung für das folgende Jahr steuert. Die ehrenamtliche Vorstandsarbeit wird dabei durch verschiedene Arbeitsgruppen sowie hauptamtliche Mitarbeiter*innen unterstützt.
Der Vorstand vertritt den ADFC Stadt Hannover nach außen und ist mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten vertreten. Um mehr über die einzelnen Vorständ*innen, Themenschwerpunkte und Kontaktdaten zu erfahren, klicken Sie auf das jeweilige Bild.
Die AG Fahrradcodieren beim ADFC ist unsere ehrenamtliche Arbeitsgruppe, die sich darum kümmert, Fahrräder eindeutig zu kennzeichnen, um Diebstahlprävention zu fördern und die Wiederauffindbarkeit gestohlener Räder zu verbessern.
Der ADFC Stadt Hannover ist seit 2020 Träger öffentlicher Belange und prüft Entwürfe zur Bauleitplanung auf Aspekte des Radverkehrs. Er bewertet u. a. Radwegeführung, Sicherheit, Breite, Fahrrad- und Lastenradabstellplätze, Erschließung sowie die Berücksichtigung zukünftiger Mobilitätsentwicklung. Bei Problemen gibt der ADFC Stellungnahmen mit Verbesserungsvorschlägen ab, um frühzeitig gute Radinfrastruktur zu fördern.
Das Team aus Ehrenamtlichen sucht Verstärkung, besonders aus westlichen Stadtbezirken. Vorkenntnisse sind nicht zwingend nötig; Einarbeitung und Unterstützung werden angeboten.
In der AG werden die Radtouren geplant und abgestimmt.
Diese Firmen setzen sich als ADFC Fördermitglied in Hannover für das Fahrrad ein. Wir sagen DANKE für die Unterstützung!
Auch Fördermitglied werden? Melde dich bei uns: stadt [at] adfc-hannover.de
Kurt-Schumacher-Straße 9
30159 Hannover
0511 - 325960
Stiftstraße 12
30159 Hannover
Waldstraße 99
30629 Hannover
Spichernstraße 7
30161 Hannover
0511 - 391573
Volgersweg 12
30175 Hannover
0511 - 3481512
Rampenstraße 7D
30449 Hannover
0511 – 16588320
Adelheidstraße 9b
30171 Hannover
Bonifatiusplatz 1 - 2
30161 Hannover
0511 - 633293
Hainhölzer Straße 13
30159 Hannover
0511 - 717174
Wunstorfer Straße 30
30453 Hannover
0511 - 442694
Hildesheimer Str. 393
30519 Hannover
Rundestraße 14
30161 Hannover
Georgstraße 52
0511 - 16680
Wunstorfer Straße 39 A
30453 Hannover
Die Fahrradzeitschrift HannoRad des ADFC für die Region Hannover steht hier zum Download bereit.
ADFC Stadt Hannover
Hausmannstraße 9 – 10
30159 Hannover
0511 16403 22
stadt(..at..)adfc-hannover.de
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.
weiterlesenRadfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?
weiterlesenWie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.
weiterlesenMenschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.
weiterlesenDas Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
weiterlesenWir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.
weiterlesen










