Ausbau des Velorouten-Netzes in Hannover geht voran (PM der Landeshauptstadt)

Das Velorouten-Netz soll elementarer Bestandteil der Verkehrswende in Hannover sein. Der Ausbau des künftig aus zwölf Strecken bestehenden Netzes, das Stadtteile und Nachbarkommunen mit der hannoverschen Innenstadt verbinden wird, geht voran.

Pressemittelung der Landeshauptstadt Hannover:

Vorfahrt fürs Fahrrad: Das Velorouten-Netz soll elementarer Bestandteil der Verkehrswende in Hannover sein.  Der Ausbau des künftig aus zwölf Strecken bestehenden Netzes, das Stadtteile und Nachbarkommunen mit der hannoverschen Innenstadt verbinden wird, geht voran. Teile der nach Lehrte führenden Veloroute 5 und der nach Laatzen führenden Veloroute 8 sind bereits realisiert. Der Baubeginn für vier weitere Routen ist für den Sommer dieses Jahres geplant.

„Wir liegen in dem Zeitrahmen, den wir erwartet haben - auch wenn die Planung und insbesondere die Beteiligungsverfahren, die dem Bau der Strecken vorangehen, sehr komplex sind“, sagte  Oberbürgermeister Belit Onay auf einer Fahrradtour, die von Kleefeld ausgehend über Teilabschnitte der Veloroute 5 in Richtung Innenstadt führte. Im Juni 2020 hatte der OB das hannoversche Velorouten-Konzept  der Öffentlichkeit präsentiert – mit dem Ziel, es in einem Zeitraum von etwa zehn Jahren umzusetzen. Der Rat hat das Grundkonzept 2020 beschlossen und nachfolgend im Jahr 2022 die konkreten Planungen der ersten fünf Routen bestätigt.

Die Veloroute 05 nach Anderten wurde bereits vorab als Radschnellweg Hannover-Anderten geplant und 2020 vom Rat beschlossen. Daher ist diese Maßnahme bereits jetzt in der Bauphase und wird deutlich vor den anderen Velorouten fertiggestellt werden.


„Teil unserer Mobilitätskultur“


„Radfahren ist Teil unserer Mobilitätskultur“, betonte Onay. Hannover habe eine gute Grundlage, um die Fahrrad-Infrastruktur weiter zu stärken. „Der Fahrradverkehr ist Teil eines verkehrlichen Gesamtgefüges.“ Das künftige Veloroutensystem sei bequem, unkompliziert und sicher. „Es führt über gut ausgebaute separate Wege oder über Fahrradstraßen, für die wir ein besonderes Maß an Komfort und Sicherheit für den Radverkehr anlegen. Ich halte es für realistisch und geboten, das Nötige zu tun um auf 40 Prozent Fahrradnutzung zu kommen – schon alleine um die Klimaneutralität zu erreichen. Dafür braucht es die entsprechenden Rahmenbedingungen.“

Die Veloroute 5 nach Lehrte soll noch im Laufe des Jahres 2023 fertiggestellt werden. Bei den Strecken, deren Baubeginn für den Sommer dieses Jahres vorgesehen ist, handelt es sich um die Veloroute 2 nach Langenhagen, die Route 3 nach Bothfeld/Lahe, die Route 6 nach Bemerode und die Route 9 nach Ricklingen. Die in Teilen bereits existierende interkommunale Route 8 nach Laatzen wird den Planungen zufolge ab Herbst diesen Jahres weitergebaut. Die Stadt Laatzen und die Region sind in das Projekt eingebunden. Für alle Velorouten-Projekte sind Fördermittel des Landes und des Bundes beantragt und überwiegend bereits zugesagt worden.


Besondere Standards


Für Velorouten gelten Standards. Mit einheitlicher Kennzeichnung – etwa durch Markierung oder Beschilderung – sind sie durchgängig erkennbar. Im Einrichtungsverkehr sind sie 2,50 Meter breit, im Zweirichtungsverkehr haben sie eine Mindestbreite von drei Metern. Die Routen erhalten Oberflächen mit hoher Qualität. In bebauten Bereichen sind sie durchgehend beleuchtet. Damit Radler*innen auf den Velorouten zügig vorankommen, sind entsprechende Vorfahrtregeln sowie angepasste Ampelschaltungen vorgesehen. Wartezeiten – etwa an Kreuzungen – werden dadurch reduziert oder sogar vermieden.

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Hintergrund-Info: Sachstand Velorouten-Bau in Hannover

VR 02 nach Langenhagen:

  • Die politischen Beschlüsse liegen seit September 2022 vor;
  • Förderantrag bei der NBank auf Förderung aus dem Landesprogramm „Stadt&Land“ gestellt nach Verlängerung des Förderzeitraumes;
  • Ausführungsplanung weitestgehend mit eigenem Personal erarbeitet
  • Ausschreibung der Bauleitung nach Vorliegen des Förderbescheides
  • Baubeginn voraussichtlich Spätsommer 2023

VR 03 nach Bothfeld / Lahe:

  • Die politischen Beschlüsse liegen seit September 2022 vor;
  • Teilabschnitte des Eilenriederadweges und Neubau der Verbindung von der Kugelfangtrift durch die Grünanlagen zur Bischoff-von-Kettler-Straße werden noch aus dem Fördertopf „Saubere Luft“ zur Verbesserung der Luftreinhaltung in der Stadt Hannover finanziert und in diesem Jahr baulich umgesetzt;
  • Förderantrag bei der NBank auf Förderung aus dem Landesprogramm „Stadt&Land“ vorbereitet nach Verlängerung des Förderzeitraumes zur Umsetzung weitere Bereiche, wird noch vor Ostern eingereicht;
  • Ausführungsplanung weitestgehend mit eigenem Personal erarbeitet;
  • weitere Abschnitte werden direkt nach Zuwendungsbescheid ausgeschrieben (voraussichtlich Sommer 2023).

VR 05 nach Lehrte:

  • befindet sich in der baulichen Umsetzung, Fertigstellung noch in diesem Jahr;
  • Förderung aus dem Fördertopf „Saubere Luft“ zu 100 Prozent.

VR 06 nach Bemerode:

  • Die politischen Beschlüsse liegen seit September 2022 vor;
  • Förderantrag bei der NBank auf Förderung aus dem Landesprogramm „Stadt&Land“ gestellt, Zuwendungsbescheid ist ergangen, Beantragung zur Verlängerung der Förderzusage über das Jahr 2023 hinaus;
  • Ausführungsplanung weitestgehend mit eigenem Personal erarbeitet.
  • Ausschreibungen in Bearbeitung;
  • Baubeginn geplant zum Sommer 2023.

VR 08 nach Laatzen:

  • Die politischen Beschlüsse liegen seit Anfang 2022 vor;
  • Teilabschnitte des Radweges Rudolf-von-Bennigsen-Ufer und Einrichtung einer Radverkehrsanlage beidseitig der Hildesheimer Straße von Wiehbergstraße bis an die Stadtgrenze nach Laatzen wurden noch aus dem Fördertopf „Saubere Luft“ zur Verbesserung der Luftreinhaltung in der Stadt Hannover finanziert und bereits im letzten Jahr baulich umgesetzt;
  • Förderantrag bei der NBank auf Förderung aus dem Landesprogramm „Stadt&Land“ vorbereitet nach Verlängerung des Förderzeitraumes zur Umsetzung weiterer Bereiche (vor dem Parkplatz vom Strandbad und in der Hildesheimer Straße ab Wiehbergstraße stadtauswärts), wird noch vor Ostern eingereicht;
  • Ausführungsplanung weitestgehend mit eigenem Personal erarbeitet;
  • weitere Abschnitte werden direkt nach Zuwendungsbescheid ausgeschrieben;
  • Baubeginn geplant zum Herbst 2023.

VR 09 nach Ricklingen:

  • Die politischen Beschlüsse liegen seit September 2022 vor;
  • Förderantrag bei der NBank auf Förderung aus dem Landesprogramm „Stadt&Land“ gestellt, Zuwendungsbescheid ist ergangen, Beantragung zur Verlängerung der Förderzusage über das Jahr 2023 hinaus;
  • Ausführungsplanung an ein Planungsbüro vergeben.
  • Ausschreibungen in Bearbeitung;
  • Baubeginn geplant zum Sommer 2023

Die Pressemitteilung im Original finden Sie unter: www.presseservice-hannover.de

Kontakt:

Felix Weiper

E-Mail: Felix.Weiper [at] hannover-stadt.de

 


https://hannover-stadt.adfc.de/pressemitteilung/ausbau-des-velorouten-netzes-in-hannover-geht-voran-30032023

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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