ADFC zum Schiffgraben - Vorgehen des Verkehrsministers ist unverantwortlich - ADFC Stadt Hannover

ADFC zum Schiffgraben - Vorgehen des Verkehrsministers ist unverantwortlich

Der Allgemeiner Deutsche Fahrrad Club (ADFC) hält das Vorgehen von Verkehrsminister Althusmann für unverantwortlich und gefährlich.

Der Allgemeiner Deutsche Fahrrad Club (ADFC) hält das Vorgehen von Verkehrsminister Althusmann für unverantwortlich und gefährlich. "Es macht fassungslos, wie der Minister sich hier nach Gutsherrenart gegen eine komplette Stadtgesellschaft, die versammelten Expert*innen und die Realität stellt.", sagt ADFC-Vorstand Dirk Hillbrecht.

Das Verkehrsministerium will die städtische Verwaltung anweisen, den im Sommer 2021 eingerichteten Popup-Radweg unter der Bahnbrücke am Schiffgraben zugunsten einer weiteren Kfz-Fahrspur zurückzubauen. "Am Schiffgraben wurde durch eine einfache Maßnahme Platz und Sicherheit für den Fuß- und Radverkehr nachhaltig verbessert. Den an die Wand gemalten 'Verkehrsinfarkt' für den Kfz-Verkehr hingegen hat es nie gegeben. Die Brechstangenmethode, mit der Althusmann hier die Uhr zurückdrehen will, zeigt, wie substanzlos sein Vorgehen ist", so Hillbrecht weiter. "Minister Althusmann macht sich hier zum Kämpfer für eine vorgestrige Verkehrs- und Gesellschaftspolitik. Das Auto als alleiniges Zentrum in der Verkehrsplanung hat ausgedient. Gerade an Engstellen wie auf dem Schiffgraben heißt das, dass der Autoverkehr Platz abgeben muss. Politik, Verwaltung und Stadtgesellschaft in Hannover haben das mittlerweile begriffen, der niedersächsische Verkehrsminister offensichtlich noch nicht."

Es mag sein, dass die niedersächsische Landesregierung sich mit ihrem abenteuerlichen Kurs auch bereits gegen die geplante Umgestaltung der hannoverschen Innenstadt zu positionieren versucht. Hillbrecht ist sich sicher: "Dieser Schuss wird nach hinten losgehen. Schon vor den Kommunalwahlen 2021 haben die nassforschen Anweisungsversuche des Ministers überall für Kopfschütteln gesorgt. Das ist jetzt nicht anders. Eine moderne Verkehrspolitik ist mit einem Verkehrsminister Althusmann offensichtlich nicht machbar. Dankenswerterweise sind ja dieses Jahr Landtagswahlen."

Für den Vorschlag des Ministers, statt einer ausgebauten Radfahrspur die Seitenanlage für Fuß- und Radverkehr etwas zu verbreitern, findet Hillbrecht klare Worte: "Zweieinhalb Meter sind heutzutage schon für den Radverkehr allein eher ein unterer Grenzwert. So etwas im Jahr 2022 in einem engen, dunklen Tunnel für einen gemeinsamen Fuß- und Radweg vorzuschlagen, ist einfach armselig. Minister Althusmann gefährdet hier Menschen. Er sollte Verkehrsplanung denjenigen überlassen, die etwas davon verstehen."

Für Rückfragen:
Dirk Hillbrecht
ADFC Stadt Hannover
Vorstand
d.hillbrecht [at] adfc-hannover.de

Hintergrund:

Pressemitteilung des ADFC zur Diskussion um den Schiffgraben im September 2021: https://hannover-stadt.adfc.de/pressemitteilung/schiffgraben-ratspolitik-und-adfc-stehen-voll-hinter-dem-verkehrsversuch

Schwerpunkt-Artikel in der ADFC-Zeitschrift HannoRad zum Schiffgraben (S.14 f.): https://www.hannorad.de/wp-content/uploads/hannorad2021-3.pdf

Beim ADFC-Verkehrswende-Dialog im September 2021 haben die verkehrspolitischen SprecherInnen aller Ratsfraktionen übereinstimmend diesen Verkehrsversuch als erfolgreich beurteilt, Video-Ausschnitt: https://www.youtube.com/watch?v=zacv_6KrY5M


https://hannover-stadt.adfc.de/pressemitteilung/adfc-zum-schiffgraben-vorgehen-des-verkehrsministers-ist-unverantwortlich

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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