Schiffgraben: Ratspolitik und ADFC stehen voll hinter dem Verkehrsversuch - ADFC Stadt Hannover

Schiffgraben: Ratspolitik und ADFC stehen voll hinter dem Verkehrsversuch

„Wir sind wirklich alle hier in Hannover entsetzt über die radverkehrsfeindliche Haltung des Nds. Verkehrsministers, Althusmann (CDU)“, sagt Eberhard Röhrig-van der Meer, Vorsitzender des ADFC Stadt Hannover.

Die Weisung des Verkehrsministeriums an die Stadt Hannover zeigt, dass der Verkehrsminister keinerlei Verständnis von den Gegebenheiten des Rad- und Fußverkehrs hat und nicht bereit ist, die Städte bei der Lösung dringender Verkehrsprobleme zu unterstützen. „Das erscheint mir ein purer Wahlkampfbeitrag zu sein“, sagt Röhrig-van der Meer.

Die Engführung unter der Brücke Schiffgraben ist ein jahrzehntelanges Nadelöhr auf einer wichtigen und vielbefahrenen Radverkehrsstrecke. Fußgänger und Radverkehr mussten sich hier einen sehr schmalen Fußweg teilen, was zu häufigen gegenseitigen Gefährdungen führte. Die geänderte Aufteilung des Straßenraums ist die einzige Möglichkeit zur Verbesserung. Die Aussage des Verkehrsministeriums ist falsch, dass Verkehrsversuche nur an Unfallschwerpunkten erfolgen dürfen. Der Bund hat dieses Instrument in die StVO aufgenommen, um den Städten flexible und kostengünstige Möglichkeiten die Bedingungen des Radverkehrs generell zu verbessern. Die Stadt Hannover hat hier eine angemessene Lösung entwickelt und als Verkehrsversuch ausgewiesen.

Beim ADFC-Verkehrswende-Dialog am vorigen Mittwoch, 1. Sep., haben die verkehrspolitischen SprecherInnen aller Ratsfraktionen übereinstimmend diesen Verkehrsversuch als erfolgreich beurteilt. Patrick Döring (FDP) konstatierte, der Verkehrsversuch sei gelungen, die Autofahrenden hätten sich ein paar Tage daran gewöhnen müssen, jetzt fließe der Verkehr gut. Felix Semper (CDU) hält die geänderte Raumaufteilung ebenfalls für angemessen und forderte eine geeignete bauliche Lösung sowie eine angepasste Ampelschaltung. Die SprecherInnen von SPD, Grünen und Linken sprachen sich ebenfalls dafür aus, die erfolgreiche Versuchs-Aufteilung beizubehalten.

Der ADFC erwartet vom Verkehrsminister, die Stadt Hannover und andere Städte bei Verkehrsversuchen zu unterstützen, anstatt mit Verboten zu agieren. Andere Bundesländer verhalten sich da völlig anders und verfolgen mit den Städten gemeinsam Wege zur Steigerung des Radverkehrsanteils u.a. um den nötigen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele zu schaffen. In Niedersachsen musste man fast ein ¾ Jahr warten, bis das Verkehrsministerium die Vergabe-Richtlinie für die Fördermittel des Bundes-Klimaschutzprogramms für den Radverkehr („Stadt und Land“) herausbrachte.

„Wir erwarten von der Stadt Hannover, dass sie sich gegen dieses völlig unangemessene Verbot rechtlich zur Wehr setzt, insbesondere angesichts des sehr breiten politischen Rückhalts seitens der Ratsfraktionen“, sagt Röhrig-van der Meer.
 

Hier der Link zum Ausschnitt aus dem ADFC Verkehrswende-Dialog vom 1.9.2021 mit den Äußerungen zum Verkehrsversuch Schiffgraben: https://www.youtube.com/watch?v=zacv_6KrY5M

Für Rückfragen:
Eberhard Röhrig-van der Meer
ADFC Stadt Hannover
Vorsitzender
01511 270 13 67
e.roehrig-vandermeer [at] adfc-hannover.de

 


https://hannover-stadt.adfc.de/pressemitteilung/schiffgraben-ratspolitik-und-adfc-stehen-voll-hinter-dem-verkehrsversuch

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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