ADFC Stadt Hannover kritisiert Planungen für die Geibelstraße - ADFC Stadt Hannover

ADFC Stadt Hannover kritisiert Planungen für die Geibelstraße

Die Geibelstraße soll saniert werden. Zu den Planungen läuft aktuell ein digitales Beteiligungsverfahren.

„Um mit dem Positiven zu beginnen: dem Radverkehr sollen zukünftig durchgängig Radwege zur Verfügung gestellt werden, die zumindest überwiegend eine vernünftige Breite haben“, sagt Eberhard Röhrig-van der Meer, der Vorsitzende des ADFC Stadt Hannover. „Wir finden auch gut, dass kleine Poller die parkenden Autos zukünftig davon abhalten, mit Heck oder Motorhaube in den Radweg zu ragen.“

„Allerdings: die Planung ist insgesamt vollständig auf den Autoverkehr ausgerichtet. Statt die Aufenthaltsqualität in der Straße massiv zu stärken, wird nach altem Muster vorrangig für den Autoverkehr gedacht“, führt Röhrig-van der Meer aus. „Statt langer Reihen Parkplätze hätten wir uns Raum zum Leben gewünscht. Es wäre so einfach gewesen, zwischen den Bäumen Aufenthaltsinseln zu schaffen – zum Beispiel mit Bänken, Beeten oder Spielgeräten“, sagt Röhrig-van der Meer. „Das würde diese Stadtteilstraße deutlich aufwerten und auch einen Baustein leisten für die Verkehrswende, von der in Hannover so oft gesprochen wird.“

Auch beim Fahrradparken fehlt es nach Ansicht des ADFCs an innovativen Ideen. „Wir begrüßen es, dass die Abstellmöglichkeiten für Räder ausgebaut werden. Allerdings fehlen Ideen für überdachte oder gesicherte Anlagen“, kritisier Röhrig-van der Meer. Die Planungen sehen bisher ausschließlich Fahrradbügel vor. Entlang der Geibelstraße gibt es dichte Wohnbebauung und längst nicht allen Menschen stehen Hinterhöfe oder Fahrradkeller zur Verfügung. Zudem ist die Kreuzung mit der Hildesheimer Straße auch eine Schnittstelle zum ÖPNV. „Zunehmend mehr Menschen nutzen das Rad als Alltagsverkehrsmittel allein oder in Kombination mit dem ÖPNV und möchten dafür auch gute Räder nutzen. Damit steigt auch der Bedarf für sichere Abstellanlagen“, weiß Röhrig-van der Meer.

„Auch in den Kreuzungsbereichen hätten wir uns mehr Mut gewünscht, den Straßenraum neu zu gestalten. Gerade das Beispiel der Kreuzung mit der Döhrener Straße - einer Fahrradstraße - zeigt, dass Rad- und Fußverkehr eben noch lange keine Priorität bekommen. Mit moderneren Kreuzungslösungen mit verengter Fahrbahn und Aufpflasterungen könnte man auf die eine oder andere Ampelanlage verzichten und den Rad- und Fußverkehr sicher und komfortabel führen.“

„Insgesamt bleibt die Planung weit hinter unseren Erwartungen zurück. Wir bauen jetzt für die nächsten 40/50 Jahre - da müssen wir jetzt auch eine zukunftsfähige Planung machen, die die Verkehrswende gestaltet. Dafür muss aber die Aufenthaltsqualität vor Ort und die Bedürfnisse von Rad- und Fußverkehr in den Mittelpunkt gestellt werden - und das passiert hier leider nicht“, resümiert Röhrig-van der Meer. 

Hintergrund:

Die Geibelstraße soll saniert werden. Zu den Planungen läuft aktuell ein digitales Beteiligungsverfahren. Die Beteiligung funktioniert über diesen Link: https://www.jetzt-mitmachen.de/hannover_geibelstrasse (Login: Geibelstrasse; Passwort: LHH#3.BD)


https://hannover-stadt.adfc.de/pressemitteilung/adfc-stadt-hannover-kritisiert-planungen-fuer-die-geibelstrasse

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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