Schiffgraben: ADFC Vorschlag zur Neugestaltung - ADFC Stadt Hannover

Schiffgraben: ADFC Vorschlag zur Neugestaltung

Der ADFC hat sich die Situation am Schiffgraben noch einmal genau angeschaut und dabei auch die Breiten unter der Eisenbahnbrücke nachgemessen.

Der ADFC hat sich die Situation am Schiffgraben noch einmal genau angeschaut und dabei auch die Breiten unter der Eisenbahnbrücke nachgemessen. „Der Vorschlag von Minister Althusmann ist nicht nur unverantwortlich, sondern auch deutlich zu kurz gesprungen“, sagt Jan Krüger, Vorstandsmitglied beim ADFC Stadt Hannover, „er berücksichtigt nämlich nur die eine Fahrtrichtung.“

Das Verkehrsministerium unter Minister Althusmann (CDU) hatte sich in der vorletzten Woche dahingehend geäußert, dass die Landeshauptstadt den dort bestehenden Verkehrsversuch beenden müsse. Der Vorschlag aus dem Ministerium ist, den Radverkehr zurück auf den Fußweg zu holen, diesen dafür auf 2,5m zu verbreitern und für den Radverkehr freizugeben.

Ein für Radfahrer freigegebener Fußweg ist  bei dem vorhandenen Fuß- und Radverkehrsaufkommen nicht zulässig. „Aufgabe der Fachaufsicht des Ministeriums ist es, solchen Unfug zu unterbinden und nicht auch noch vorzuschlagen!“, ergänzt er.

Der entscheidende Punkt sei allerdings, dass auch der Radweg auf der gegenüberliegenden Seite viel zu schmal ist. Stadteinwärts drängeln sich heute schon zu Stoßzeiten die Radfahrer*innen. Die Passage mit Lastenrädern oder Anhängern machen viele lieber gleich auf der Fahrbahn, so schmal ist der Radweg.

Deswegen fordert der ADFC, auf beiden Seiten eine angemessen breite, baulich getrennte Radfahrspur mit rund 2 Meter Breite zu schaffen. Dann bleibt dem Fußverkehr mit ebenso 2 Meter ausreichend Platz und der Autoverkehr kann über zwei Fahrspuren abgewickelt werden, auf denen auch LKW und Busse genug Platz haben. „Genug Platz ist da, auf die eine Autospur kann verzichtet werden, dass hat uns der Verkehrsversuch gezeigt.“, betont Krüger.

Abschließend hält Krüger fest: „Die Verwaltung sollte sich dieses Nadelöhr jetzt vornehmen und entsprechend neu gestalten. Es ist Platz für alle Verkehrsteilnehmer*innen, dieser muss nur gerecht und angemessen verteilt werden.“

Die Situation und seine Forderung hat der Fahrradclub in einem Video zusammengefasst, das er in seinem Youtube-Kanal und über die sozialen Medien bereitstellt: https://youtu.be/fBtljryoT_g

Kontakt

Jan Krüger

ADFC Stadt Hannover, Vorstandsmitglied

j.krueger [at] adfc-hannover.de

https://hannover-stadt.adfc.de/artikel/schiffgraben-adfc-vorschlag-zur-neugestaltung

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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