ADFC zum Fahrradstraßen-Urteil - ADFC Stadt Hannover

ADFC zum Fahrradstraßen-Urteil

ADFC zum Fahrradstraßen-Urteil: Rückenwind für die Verkehrswende. Umbau zu echten Fahrradstraßen muss jetzt zügig beginnen.

„Die Urteilsbegründung des Verwaltungsgericht Hannover zur Fahrradstraße Kleefelder Straße ist richtungsweisend für die zukünftige Ausgestaltung von Fahrradstraßen“, sagt Jan Krüger, Vorstandsmitglied des Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club (ADFC)  in der Stadt Hannover.

Bereits bei der Urteilsverkündung im Sommer ist deutlich geworden, dass der aktuelle Zustand auf der Fahrradstraße Kleefelder Straße – und somit auch auf vielen anderen Fahrradstraßen – in der Landeshauptstadt rechtswidrig ist.

„Das Urteil zeigt, dass es nicht reicht Fahrradstraßen-Schilder aufzustellen. Es braucht einen tatsächlichen Qualitätssprung auf Fahrradstraßen für den Radverkehr.“, stellt Krüger fest.

Das Gericht hat deutlich gemacht, dass eine unbeschränkte Freigabe für den Kraftfahrzeugverkehr mit dem in Hannover üblichen “Kraftfahrzeuge-Frei” Schild an Fahrradstraßen rechtswidrig ist. Wer eine Fahrradstraße einrichtet, muss den KfZ-Verkehr auf das unvermeidbare Minimum beschränken, dazu gehört z.B., dass “Anlieger die auf ihren Grundstücken angelegten Stellplätze (...) nutzen können”, wie es in der online veröffentlichten Urteilsbegründung heißt. KfZ-Durchgangsverkehr, der die Fahrradstraße als “Schleichweg” benutzt, sei nicht hinnehmbar.

Weiterhin führt das Gericht aus, dass als Fahrbahnbreite für die Radfahrenden mindestens 4 Meter zur Verfügung stehen müssen, so “dass die durch [die Fahrradstraße] eingeräumte (...) Erlaubnis, nebeneinander zu fahren, auch tatsächlich genutzt werden” kann. Parken Autos am Rand, kommen nochmal 0,75 Meter Sicherheitsraum gegen unvermittelt geöffnete Autotüren (sog. Dooring) dazu.

Die LHH hat mit der Edenstraße und in Teilen auch der Noltestraße gezeigt, dass es auch in Hannover bereits anders gehen kann. Der ADFC erwartet vergleichbare Umbauten jetzt auch an anderen Fahrradstraßen. Denn nur durch Diagonalsperren, weniger parkende Autos, Vorfahrtsregelungen für den Radverkehr, hochwertigen Straßenbelag, ausreichende Breite und deutliche Sichtbarmachung kann eine Fahrradstraße “sachgerecht und zweckmäßig” eingerichtet werden.

„Diese Punkte hat das Gericht in dem Urteil deutlich gemacht. Es braucht entsprechende Maßnahmen in den vorhandenen und zukünftigen Fahrradstraßen damit diese rechtssicher angeordnet werden können“, betont Jan Krüger. “Beim Bau der Velorouten, die teilweise auf Fahrradstraßen geführt werden, sollte man das berücksichtigen.”

Weiter: „Wir sind zuversichtlich, dass die Verwaltung mit diesem Urteilsspruch im Rücken, jetzt den Umbau der Fahrradstraßen angeht. Hin zu rechtssicheren, baulich umgestalteten Fahrradstraßen. Dafür muss mindestens der Standard der Edenstraße Vorbild sein.“

Für Rückfragen:

ADFC Stadt Hannover 

Jan Krüger

j.krueger [at] adfc-hannover.de 

Hintergrund:

Veröffentlichung der Urteilsbegründung zur zweiten Klage gegen die Fahrradstraße Kleefelder Straße: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.juris.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE220020639&psml=bsndprod.psml&max=true


https://hannover-stadt.adfc.de/pressemitteilung/adfc-zum-fahrradstrassen-urteil

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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