Gedenken an getötete Radfahrerin: Fahrradaktivist*innen stellen Ghostbike auf - ADFC Stadt Hannover

Gedenken an getötete Radfahrerin: Fahrradaktivist*innen stellen Ghostbike auf

Am vergangenen Donnerstag (26.01.2023) kam es zu einem fürchterlichen Unfall mit einem LKW an der Seligmannallee bei dem eine 59-jährige Radfahrerin getötet wurde.

Fahrradaktivist*innen aus Hannover haben sich am darauffolgenden Freitag (27.01.2023) zu einer Mahnwache am Unfallort getroffen und der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) hat ein Ghostbike aufgestellt.

Der ADFC Stadt Hannover fordert eine stadtweite Überprüfung von Kreuzungen. Vordringliches Ziel muss es sein, die Kreuzungen sicherer zu machen, an denen viele LKW abbiegen. „An Kreuzungen mit viel Schwerverkehr muss man die Ampelphasen entkoppeln. Das hat sich am Industrieweg bewährt. Hier an der Seligmannallee wäre auch ein Rundumgrün für den Radverkehr eine gute Lösung, weil dann auch diagonales Queren möglich ist.“, äußert sich Vorstandsmitglied Jan Krüger.

Vorstandsmitglied Dirk Hillbrecht ergänzt: „Klar ist aber auch, dass wir damit nur an den Symptomen herumdoktern. Es zeigt sich bei diesem  Unfall erneut, dass LKW mit nur einem Fahrer im Stadtverkehr nicht sicher zu fahren sind und die Führung des Radverkehrs weiterhin mangelhaft ist. Wie kann es sein, dass der LKW-Fahrer die Radfahrerin überfährt und sie über 700 Meter und um mehrere Kurven mitschleift, ohne es zu merken? Hier braucht es weitergehende Lösungen als nur eine Trennung der Ampelphasen.“

Um bei der Verkehrswende voranzukommen brauchen wir eine sichere und zügige Fahrradmobilität in der Stadt. Daher muss bei allen Maßnahmen darauf geachtet werden, den Radverkehr nicht unnötig auszubremsen. Eine Trennung der Ampelschaltung sollte daher nicht grundsätzlich eingeführt werden, kann aber an besonders gefährlichen Kreuzungen die Sicherheit für den Radverkehr erhöhen. Es ist dabei unabdingbar, Ampelsensorik zu installieren, die kurze Wartezeiten sicherstellt.

Der Organisator der Mahnwache vom vergangenen Freitag, Bert Ungerer, sagt dazu: „Der tödliche Verkehrsunfall im Stadtteil Bult mitten in Hannover macht mich tief betroffen. Er zeigt wieder einmal, dass wir in Hannover dringend eine Verkehrsinfrastruktur benötigen, die Fehler verzeiht. Verkehrsregeln allein genügen nicht - etwa, dass LKW nur im Schritttempo abbiegen dürfen. Verkehrsflächen für den Radverkehr müssen überall eindeutig als solche erkennbar sein. Nur ein Beispiel: Einige Furten rot zu markieren, andere - wie in diesem Fall - nicht, kann zu gefährlichen Missverständnissen führen. In Hannover gibt es leider noch viel Nachholbedarf, und es steht zu befürchten, dass es weitere Opfer unklarer Wegführungen geben wird.“

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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