ADFC zum Fahrradstraßen-Urteil - ADFC Stadt Hannover

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Ortsgruppe Stadt Hannover

ADFC zum Fahrradstraßen-Urteil

ADFC zum Fahrradstraßen-Urteil: Rückenwind für die Verkehrswende. Umbau zu echten Fahrradstraßen muss jetzt zügig beginnen.

„Die Urteilsbegründung des Verwaltungsgericht Hannover zur Fahrradstraße Kleefelder Straße ist richtungsweisend für die zukünftige Ausgestaltung von Fahrradstraßen“, sagt Jan Krüger, Vorstandsmitglied des Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club (ADFC)  in der Stadt Hannover.

Bereits bei der Urteilsverkündung im Sommer ist deutlich geworden, dass der aktuelle Zustand auf der Fahrradstraße Kleefelder Straße – und somit auch auf vielen anderen Fahrradstraßen – in der Landeshauptstadt rechtswidrig ist.

„Das Urteil zeigt, dass es nicht reicht Fahrradstraßen-Schilder aufzustellen. Es braucht einen tatsächlichen Qualitätssprung auf Fahrradstraßen für den Radverkehr.“, stellt Krüger fest.

Das Gericht hat deutlich gemacht, dass eine unbeschränkte Freigabe für den Kraftfahrzeugverkehr mit dem in Hannover üblichen “Kraftfahrzeuge-Frei” Schild an Fahrradstraßen rechtswidrig ist. Wer eine Fahrradstraße einrichtet, muss den KfZ-Verkehr auf das unvermeidbare Minimum beschränken, dazu gehört z.B., dass “Anlieger die auf ihren Grundstücken angelegten Stellplätze (...) nutzen können”, wie es in der online veröffentlichten Urteilsbegründung heißt. KfZ-Durchgangsverkehr, der die Fahrradstraße als “Schleichweg” benutzt, sei nicht hinnehmbar.

Weiterhin führt das Gericht aus, dass als Fahrbahnbreite für die Radfahrenden mindestens 4 Meter zur Verfügung stehen müssen, so “dass die durch [die Fahrradstraße] eingeräumte (...) Erlaubnis, nebeneinander zu fahren, auch tatsächlich genutzt werden” kann. Parken Autos am Rand, kommen nochmal 0,75 Meter Sicherheitsraum gegen unvermittelt geöffnete Autotüren (sog. Dooring) dazu.

Die LHH hat mit der Edenstraße und in Teilen auch der Noltestraße gezeigt, dass es auch in Hannover bereits anders gehen kann. Der ADFC erwartet vergleichbare Umbauten jetzt auch an anderen Fahrradstraßen. Denn nur durch Diagonalsperren, weniger parkende Autos, Vorfahrtsregelungen für den Radverkehr, hochwertigen Straßenbelag, ausreichende Breite und deutliche Sichtbarmachung kann eine Fahrradstraße “sachgerecht und zweckmäßig” eingerichtet werden.

„Diese Punkte hat das Gericht in dem Urteil deutlich gemacht. Es braucht entsprechende Maßnahmen in den vorhandenen und zukünftigen Fahrradstraßen damit diese rechtssicher angeordnet werden können“, betont Jan Krüger. “Beim Bau der Velorouten, die teilweise auf Fahrradstraßen geführt werden, sollte man das berücksichtigen.”

Weiter: „Wir sind zuversichtlich, dass die Verwaltung mit diesem Urteilsspruch im Rücken, jetzt den Umbau der Fahrradstraßen angeht. Hin zu rechtssicheren, baulich umgestalteten Fahrradstraßen. Dafür muss mindestens der Standard der Edenstraße Vorbild sein.“

Für Rückfragen:

ADFC Stadt Hannover 

Jan Krüger

j.krueger [at] adfc-hannover.de 

Hintergrund:

Veröffentlichung der Urteilsbegründung zur zweiten Klage gegen die Fahrradstraße Kleefelder Straße: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.juris.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE220020639&psml=bsndprod.psml&max=true


https://hannover-stadt.adfc.de/artikel/adfc-zum-fahrradstrassen-urteil

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