ADFC ärgert sich über frische Markierung auf veralteten "Schut - ADFC Stadt Hannover

ADFC ärgert sich über frische Markierung auf veralteten "Schut

In der Landeshauptstadt werden derzeit alte und viel zu schmale "Schutz"streifen für den Radverkehr mit frischer roter Farbe markiert.

In der Landeshauptstadt werden derzeit alte und viel zu schmale "Schutz"streifen für den Radverkehr mit frischer roter Farbe markiert. "Diese Markierungen sind äußerst gefährlich.", äußert sich der Vorsitzendes des ADFC Stadt Hannover, Eberhard Röhrig-van der Meer dazu. "Gerade die Schutzstreifen in der Königstraße sind ein Paradebeispiel für die Unsinnigkeit und potentielle Todesgefahr durch Dooring-Unfälle die von Schutzstreifen ausgeht. Eine frische Rotmarkierung im Jahr 2022 holt diese veralteten, rechtlich nicht zulässigen, Schutzstreifen in die Gegenwart und verstärkt den Eindruck einer vermeintlichen Sicherheit."

Die Schutzstreifen in der Königstraße sind nur 85 Centimeter breit, daneben befinden sich auf fast der ganzen Länge Seitenstreifen mit parkenden Autos. Um sich vor plötzlich öffnenden Autotüren zu schützen, fahren viele Radfahrende auf der Königstraße links vom “Schutzstreifen” und betrachten ihn als Sicherheitstrennstreifen.

Die Novelle der StVO im vergangene Jahr regelt explizit, dass die Einrichtung eines Schutzstreifens für den Radverkehr nicht in Betracht kommt, wenn sich rechts davon ein Seitenstreifen mit parkenden Fahrzeugen befindet. Es sei denn, es wird ein zusätzlicher Sicherheitsraum, ein “Sicherheitstrennstreifen” geschaffen. Für alte, bereits markierte Schutzstreifen gibt es keinen Bestandsschutz.

"Das trotz dieser Novelle die Schutzstreifen nicht entsprechend verändert werden, sondern mit der neuen roten Farbe im Jahr 2022 noch einmal bestätigt werden, ist unglaublich.", ärgert sich Röhrig-van der Meer.

Neben dem Schutzstreifen auf der Königstraße, ist den Radfahrer*innen in Hannover auch auf der Hannoverschen Straße ein absurdes Beispiel aufgefallen. Schutzstreifen sollten nach ERA-Vorgaben 1,50 Meter breit sein. "Davon sind wir hier bestimmt 1 Meter entfernt.", bemerkt Röhrig-van der Meer ungläubig.

Hintergrund:

Erlass des hessischen Landesverkehrsministeriums zur Novelle der StVO und dem Erfordernis von Sicherheitstrennstreifen: https://fragdenstaat.de/anfrage/erlasse-des-hmwevw-betreffend-straenverkehrsrechtlicher-vorschriften-2/679703/anhang/2021-12-27VI3-nderungderVwVzurStVO-SchutzstreifenRadverkehr_geschwaerzt.pdf

Twitter-Posting zum Schutzstreifen auf der Hannoverschen Straße: https://twitter.com/Henrik_Ohne_De/status/1580595408966778883
 

Für Rückfragen:
Eberhard Röhrig-van der Meer
ADFC Stadt Hannover
Vorsitzender
01511 270 13 67
e.roehrig-vandermeer [at] adfc-hannover.de

https://hannover-stadt.adfc.de/artikel/adfc-aergert-sich-ueber-frische-markierung-auf-veralteten-schut

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    weiterlesen

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

    weiterlesen

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

    weiterlesen

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

    weiterlesen

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt